Der Sinn und Zweck eines Maklervertrages

Maklervertrag

Mit dem Maklervertrag können wir als Makler unseren Aufgabenkreis, insbesondere also die Versicherungssparten, in denen wir für dich tätig werden sollen, eingrenzen. Aus haftungsrechtlicher Sicht ist damit auch von Anfang an geregelt, in welchen Versicherungssparten und für welche Verträge wir die Verantwortung übernehmen. Wird keine Einschränkung vorgenommen, darfst du als Kunde davon ausgehen, dass wir vollumfänglich für alle bestehenden und künftigen Versicherungsverträge und Versicherungsangelegenheiten zuständig sind – mit entsprechender Haftungsfolge für uns als Makler. Denn anders als beim Versicherungsvertreter (der eingeschränkt nur für eine Versicherung tätig ist) müssen wir dir im Streitfall beweisen, dass wir laufende Vorgänge (Deckungszusagen, Umfang des Versicherungsschutzes, Schadenregulierungen, etc.) korrekt umgesetzt haben. Das stellt dich rechtlich in eine besonders günstige Position und ist für uns gleichzeitig eine ständige Motivation, verantwortungsvoll und in deinem Sinne für dich zu agieren.

Maklervollmacht

Die Maklervollmacht dient lediglich der Legitimation im Rechtsverkehr. Anhand der Maklervollmacht können wir belegen, in welchem Umfang und welchen Angelegenheiten wir dich vertreten. Wie weit wir dabei gehen dürfen, regelt der Maklervertrag. Der Maklervertrag regelt also das Innenverhältnis zwischen uns als Makler und dir als Kunde; die Maklervollmacht dient zur Legitimation im Außenverhältnis zwischen uns und z. B. dem Versicherer.

Einwilligungserklärung Datenschutz

Im Rahmen der Beratung und Vermittlung wir auch personenbezogene Daten von dir, in vielen Fällen auch die besonderen personenbezogenen Daten, also deine Gesundheitsdaten. Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz muss jeder Betroffene mit der Weitergabe seiner Daten an einen Dritten einverstanden sein. Wollen wir also im Rahmen deiner Betreuung deine Daten z. B. an einen Pool oder einen Vergleichsrechenservice in nicht anonymisierter Form weitergeben, bedarf er dazu der vorherigen Einwilligung des Kunden. Um den Nachweis der Einwilligung führen zu können, müssen wir also rechtzeitig die Einwilligungserklärung zum Datenschutz bei dir einholen. Darin sind auch unsere einzelnen Kooperationspartner (Pool, Vergleichsrechner, etc.) genannt.

Fazit

Die Vereinbarung, welche übrigens jederzeit kündbar ist, regelt demnach vor allem unsere Pflichten. Deine Verantwortung besteht lediglich darin, die Korrespondenz mit den Versicherern über uns zu führen und auf Fragen rund um deinen Versicherungsschutz wahrheitsgemäß zu antworten. So ist in jedem Fall die zufrieden stellende Bearbeitung deines Anliegens immer garantiert.

Bei weiteren Fragen kannst du uns jederzeit kontaktieren. Wir freuen uns auf dich.