Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die eine im Versicherungsvertrag eingeschlossene Privatperson an Dritten oder deren Eigentum tätigt.
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Darum ist die private Haftpflichtversicherung sinnvoll
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist klar geregelt, dass der Verursacher eines Schadens zur Wiedergutmachung verpflichtet ist. Das bedeutet, dass er einerseits beschädigte Gegenstände instand oder sogar ersetzen muss. Er ist aber auch verpflichtet, dem Geschädigten den gesamten Aufwand zu erstatten, der durch den Schaden entstanden ist. Das gilt für Sachschäden, Vermögensschäden und ebenso für Personenschäden. Diese Verpflichtung gilt in unbegrenzter Höhe!
Wer jetzt einmal überschlägt, welche Kosten zusammenkommen können, wenn in Folge eines Schadens eine medizinische Behandlung notwendig wird, wenn nach einem langen Krankenhausaufenthalt eine Rehabilitation ansteht oder wenn sogar lebenslange Renten gezahlt werden müssen, wird schnell zustimmen, dass eine Haftpflichtversicherung für jeden sinnvoll ist. Ein Jugendlicher, der einen folgenschweren Schaden verursacht, könnte so ein Leben lang zu Schadensersatzzahlungen herangezogen werden. Das würde bedeuten, dass er niemals über ein Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze verfügen würde.
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Leistungen einer Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung tritt in die Haftung des Versicherten ein, wenn er den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat. Der Vorteil für den Versicherten: Die Haftpflicht dient als passiver Rechtsschutz. Das heißt, sie überprüft immer als erstes, ob der Anspruch, den der Geschädigte geltend macht, überhaupt gerechtfertigt ist. Zur Klärung dieser Frage geht es nicht selten vor Gericht. Hier übernimmt der Versicherer die Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren und auch die Honorare für Gutachter.
Im Schadensfall leistet die Versicherung den Schadenersatz – jedoch ist der Schaden nur bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme mitversichert. Die Deckungssumme oder auch Versicherungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, da gewisse Schäden sogar bis in die Millionen gehen können. Gute Versicherungen bieten Deckungssummen bis zu 10 Millionen Euro im privaten Bereich an. In jedem Fall sollten Schäden mindestens bis 2 Millionen Euro versichert sein.
Bei der Kfz-Haftpflicht gehen die Deckungssummen häufig bis 100 Millionen Euro. Verbraucher sollten nicht an der Versicherungssumme sparen. Dadurch sinken die Jahresbeiträge nur um wenige Euro, im Schadensfall wird es dann aber richtig teuer.
Auf die Selbstbeteiligung achten
Bei manchen Versicherungen wird im Schadensfall eine Selbstbeteiligung fällig. Schäden, die geringer als die Selbstbeteiligung ausfallen, trägt der Versicherte selbst. So soll vermieden werden, dass der Versicherung ständig kleinere Schäden gemeldet werden. Beim Vergleich der Policen sollte beachtet werden, ob eine Selbstbeteiligung anfällt oder nicht.
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Verbraucher die Jahresprämie reduzieren. Vorab sollte jedoch geprüft werden wie groß der Unterschied der Tarife mit und ohne Selbstbehalt ist und ob es sich überhaupt lohnt eine solche Klausel zu vereinbaren. Kfz-Versicherungen werden häufig mit Selbstbeteiligungen abgeschlossen. Versicherungsexperten empfehlen jedoch eine private Haftpflichtversicherung stets ohne Selbstbeteiligung abzuschließen.
Bei der Privathaftpflicht Ausfalldeckung vereinbaren
Wir raten zudem stets eine Ausfalldeckung zu vereinbaren. Dadurch zahlt der Versicherer nicht nur für Schäden, die der Versicherte verursacht, sondern auch für solche, die an ihm verursacht werden. Die Police greift in dem Fall, wenn der Verursacher des Schadens über keine eigene Haftpflicht verfügt und den Schadensersatzforderungen nicht nachkommen kann. Im Fall der Fälle eine sehr nützliche Ergänzung und auch in einer günstigen Haftpflicht versicherbar.
Eingeschlossene Personen und Risiken bei der Haftpflichtversicherung
Bei einer privaten Haftpflichtversicherung sind der Versicherungsnehmer und seine nächsten Familienmitglieder mitversichert. Häufig gibt es hier sogar einen speziellen Familientarif, bei dem die Kinder mitversichert sind. Die meisten Schäden, wie sie im privaten Leben typischerweise auftreten können, fallen damit unter den Versicherungsschutz der Haftpflicht. Das betrifft Sachschäden an Gegenständen von Dritten. So ist es schnell passiert, dass man die Couch oder den Teppich eines Bekannten, mit einem Brandloch oder Rotweinfleck verunstaltet. Selbiges gilt für Personenschäden, die durch eine Unachtsamkeit des Versicherten entstanden sind.
Vermögensschäden
Vor dem Abschluss der Police lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen zum Punkt „Vermögensschäden“. Ein Vermögensschaden geschieht immer dann, wenn der Versicherungsnehmer eine Dritten finanziell schädigt. Dazu ein Schadensbeispiel: Wegen Umbaumaßnahmen laden Sie Materialien auf der Einfahrt ihres Nachbars ab, wodurch dieser zu spät zum Flughafen kommt und seinen Flug verpasst. Der Nachbar verlangt nun Schadensersatz für Umbuchkosten und sonstige Folgeschäden. Diese Schäden sind eher selten, sind bei einer guten Haftpflicht aber dennoch mit der kompletten Deckungssumme versichert.
Gefälligkeitsschäden und die Aufsichtspflichtverletzung
Besonderheiten ergeben sich auch bei sogenannten Gefälligkeitsschäden oder wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Wenn im Freundeskreis bei der Umzugshilfe Kartons geschleppt oder Möbel aufgebaut werden, kann es leicht zu einem Schaden kommen. Ein Kratzer im Parkettboden oder ein zerbrochener Spiegel sind schnell geschehen. Hier nimmt sich die private Haftpflichtversicherung jedoch gerne aus der Verantwortung. Denn die Rechtsprechung sagt, dass, zumindest bei kleineren Schäden, ein Helfer nicht für ein Missgeschick bestraft werden soll. Eine gute Haftpflicht kommt jedoch auch in diesem Fall – teilweise mit beschränkter Versicherungssumme – für den Schaden auf.
Kinder sind in der Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert. Die Versicherung kommt jedoch erst bei Kindern ab 7 Jahren für Schäden auf. Bei Schadensfällen im Verkehr erst ab 10 Jahren. Da Kinder bis dahin als nicht schuldfähig angesehen werden, haften auch die Eltern nicht. Fühlt man sich trotzdem verpflichtet solche Schäden zu bezahlen, kann dies bei der Haftpflicht versichert werden.
Diese Risiken sind nicht standardmäßig versichert
Der Versicherungsschutz lässt sich aber nicht immer auch auf alle nötigen Schadensfälle ausdehnen. Schlüsselverlust oder eine Haftpflicht bei der Jagd muss meist separat versichert werden. Meist lassen sich diese Risiken jedoch sehr günstig mitversichern.
Besitzer von Immobilien sollten auch überprüfen, ob eine zusätzliche Gebäudehaftpflichtversicherung nötig ist. Unter den Versicherungsschutz fallen Schäden, wie herunterfallende Dachziegel bei einem Sturm, die Eigentum Dritter beschädigen. Oftmals ist ein solcher Schaden durch die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Auch inwieweit Mietsachschäden eingeschlossen sind, hängt von jeweiligen Tarif ab. Es ist ratsam den Leistungsumfang der Police genau zu prüfen.
Auch Schäden, die gar nicht selbst verschuldet sind, können finanzielle Risiken bergen. So muss etwa der Hausbesitzer nach dem Wasserhaushaltsgesetz für Schäden, die durch seinen Öltank bei Überschwemmung oder Erdrutsch entstehen, persönlich haften. Solche Schäden sollten in einer Haftpflicht mitversichert sein. Allerdings lohnt sich auch hier der Vergleich. Denn es gibt deutliche Leistungs- und Tarifunterschiede.
Beitragsberechnung bei der Haftpflichtversicherung
Eine gute Haftpflichtversicherung muss nicht teuer sein. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Anzahl der Familienmitglieder, die mitversichert werden sollen. Außerdem spielt die Höhe der ausgewählten Deckungssumme sowie eine eventuelle Selbstbeteiligung bei den Kosten der Haftpflichtversicherung eine Rolle. Die Deckungssumme sollte jedoch nicht zu niedrig sein. Gerade für Personenschäden sollte sie mehrere Millionen Euro betragen. Sparen Sie hier nicht an der falschen Stelle! Eine günstige private Haftpflichtversicherung ist für Singles schon für einen Beitrag ab 30 Euro und für Familien ab rund 60 Euro im Jahr zu haben.
Private Haftpflicht kündigen
Die Verträge für eine private Haftpflicht werden regelmäßig auf ein oder auch mehrere Jahre abgeschlossen. Wird die Haftpflichtversicherung nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich automatisch. In der Regel beinhalten die Verträge eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor dem Vertragsablaufdatum. In einigen Sonderfällen steht dem Versicherungsnehmer jedoch auch ein außerordentliches Kündigungsrecht zu:
Nach einem abgelehnten oder regulierten Schadensfall kann die Versicherung unabhängig von der Laufzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Bei einer Beitragserhöhung steht Verbrauchern ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zu. Vor der Kündigung der Haftpflichtoder zeitnah nach der Kündigung sollte eine neue Versicherung abgeschlossen werden, um keine Versicherungslücke entstehen zu lassen.
Eine günstige Haftpflichtversicherung finden
Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bei einer Haftpflichtversicherung finden Sie durch einen umfangreichen Versicherungsvergleich. Im unserem Online-Rechner können Sie verschiedene Haftpflichtversicherungen direkt miteinander vergleichen. Unter „Tarifdetails“ können Sie genau einsehen, welche Schäden versichert sind. So können Sie auch prüfen, ob Sonderfälle, wie Gefälligkeitsschäden oder eigene Surfbretter mitversichert sind.